Stellungnahme eines Sprechers des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DVRK
Während im ganzen Gebiet der Republik Korea jeden Tag die groß angelegten Kriegsmanöver tollkühn stattfinden, so hieß es in der Stellungnahme, führen ab 26. Oktober die Kriegstreiber der USA und der ROK unter Einsatz von umfangreichen Luftstreitkräften die große gemeinsame Luftübung „Freedom Flag“ mit dem provokatorischen Charakter gegen unseren Staat durch. Die USA und die ROK setzen dafür die Kampfflugzeuge, die AWACS, die Tankflugzeuge und die Angriffsdrohnen sowohl der Luftwaffe als auch des Heers, der Marine und der Marineinfanterie ein, was den Unterschied zwischen dem von ihnen behaupteten sogenannten defensiven Charakter der Übung und dem in der Tat verfolgten militärischen Ziel deutlich zeigt.
Die 3. Marieninfanteriefeldzugtruppe der US-Marineninfanterie als Vortrupp für die überseeische Aggression übt in der ROK zum ersten Mal die Mehrsphären-Aufklärung, die sie sonst in Hawaii unternimmt. Dabei sagten sie, dass dessen Hauptziel in der Unterstützung des Präventivangriffssystems der ROK gegen die DVRK namens „Kill Chain“ liege. Diese Tatsache verdeutlicht die Schwere der militärischen Absicht der feindlichen Staaten.
Infolge der immer offener werdenden praxisnahen und präventivschlagorientierten antagonistischen militärischen Handlungen der USA und der ROK entsteht eine unübersehbare Drohung gegen das Sicherheitsumfeld des Staates. Diese ernste Realität erfordert, eine stärkere Entgegnungskraft für die Hemmung und Beseitigung des Gefährdungspotenzials aller Formen praktisch anzuwenden.
Jede feindliche Handlung, die sich der Sicherheitssphäre des Staates nähert, gilt als Objekt der gerechten Machtausübung der Streitkräfte der Republik.
Es gibt keine Beschränkung in unserer Wahl dafür, die mächtige Abschreckungsbereitschaft zur effektiven Reaktion auf alle Drohungen aus den militärischen Umtrieben der USA und ihrer Anhänger aufrechtzuerhalten und die Kontrolle über die Lage der Koreanischen Halbinsel und der Region zu verbessern.
Gegen die höchst unmissverständliche Konfrontationsabsicht wird selbstverständlich der höchst unverständliche Entgegnungswille angewandt. Unsere Streitkräfte werden konsequent mit Gewalt die Drohungen bändigen und nur auf die Art und Weise handeln, die die Gegner verstehen können.
In der Sphäre der Ausübung des legitimen Selbstschutzrechtes der Demokratischen Volksrepublik Korea existiert kein Vetorecht.